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Trauer um Fritz Ludger Brüggemann, Mitglied unseres Kirchenvorstandes

Am 17. Juni verstarb nach schwerer Krankheit Fritz Ludger Brüggemann. Seit 2018 war er Mitglied unseres Kirchenvorstands und engagierte sich ehrenamtlich in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen, stets zum Wohle unserer gesamten Pfarrei. 2021 übernahm er zudem das Amt des 2. stellvertretenden Kirchenvorstandsvorsitzenden. Bereits vor seiner Mitgliedschaft im Kirchenvorstand übte er verschiedene Ehrenämter aus, u.a. gehörte er auch zu den Initiatoren des Fördervereins St. Antonius Abbas Schönebeck e.V. und nahm hier in den letzten Jahren die Aufgabe des stellvertretenden Vorsitzenden wahr. Trotz seiner schweren Erkrankung war es ihm ein wichtiges Anliegen, seine ehrenamtlichen Aufgaben und Ämter gewissenhaft wahrzunehmen, soweit es seine Kräfte zuließen. Bis kurz vor seinem Tod nahm er noch regelmäßig an unseren Kirchenvorstandssitzungen teil.

Mit Respekt und Anerkennung danken wir Fritz Ludger Brüggemann für seine Dienste und sein unermüdliches Engagement in der Gemeinde St. Antonius Abbas Schönebeck und in unserer Pfarrei St. Josef Essen.

Gemeinsam mit seiner Familie und seinem Freundeskreis fühlen wir uns als Pfarreileitung dem Verstorbenen besonders verbunden und bitten darum, ihm mit uns im Gebet zu gedenken.
„Jesus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt.“ (Joh 11,25)

So möge unser verstorbener Bruder Fritz Ludger Brüggemann in Frieden ruhen und leben in Gottes ewiger Liebe.

Ingo Mattauch, Pfarrer und Stefan Jochems, Diakon und Pfarrbeauftragter 

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Fronleichnam

Am 19. Juni haben wir unter dem Motto „Mit Jesus unterwegs“ mit rund 650 Teilnehmer*innen bei strahlendem Sonnenschein Fronleichnam gefeiert.

Wenn wir mit „Mit Jesus unterwegs“ sind, dann sind wir mit ihm und vielen Menschen verbunden und sind von ihm begleitet, gesegnet und beschützt. Dies haben wir auf dem Prozessionsweg zur Kirche St. Josef, beim Segen in der Kirche und bei der anschließenden Begegnung am Pfarrheim weitergelebt.

Damit ein so großes Fest in unserer Pfarrei gelingen kann, braucht es viele hilfsbereite Menschen, die sich in ganz unterschiedlichen Aufgaben einbringen. Allen ein großes und herzliches Dankeschön! In diesem Jahr haben wir wieder die Gastfreundschaft der David-Ludwig-Bloch-Schule - und die tolle Unterstützung durch die Schulleitung - genossen!

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  • DSF 8858

  • DSF 8865

  • DSF 8876

  • DSF 8908

  • DSF 8909

  • DSF 8911

  • DSF 8930

  • DSF 8931

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  • DSF 8949

  • DSF 8950

  • DSF 8955

  • DSF 8963

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Informationen zur Pfarr­­ge­mein­de­rats­wahl

Am 8. und 9. November 2025 findet in unserer Pfarrei zeitgleich zur Kirchenvorstandswahl auch die Wahl des Pfarrgemeinderats (PGR) statt. Hierzu ein paar Informationen.

Der derzeitige Pfarrgemeinderat hat Folgendes beschlossen:

  • Es wird 3 Wahlbezirke geben.
  • Die Wahlbezirke sind laut § 3 der Wahlordnung des PGR identisch mit den drei Gemeinden unserer Pfarrei: St. Antonius Abbas, St. Josef und St. Paulus.
  • Aus jeder Gemeinde werden jeweils 4 Mitglieder in den Pfarrgemeinderat gewählt.

Folgende Mitglieder des Pfarrgemeinderates wurden in den Wahlausschuss berufen:

  • Andreas Gnida
  • Christina Metzelder-Funke-Kaiser
  • Susanne Möhrer
  • Ludger Rullich.

Der Wahlausschuss des PGR hat vielfältige Aufgaben, die sicherstellen, dass die Wahlen korrekt und transparent durchgeführt werden. Dazu gehört unter anderem die Erstellung eines Wahlvorschlags, ggf. die Einberufung einer Pfarrversammlung, die Bekanntmachung des endgültigen Wahlvorschlags, die Bestimmung des Wahllokals und der Wahlzeit, die Bestellung des Wahlvorstands und die Prüfung des Wahlergebnisses. 

Die genaue Aufgabenstellung des Wahlausschusses können Sie auch in der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen unter § 4 nachlesen. Sie finden Sie hier.

Wahlberechtigt ist, wer der katholischen Kirche angehört, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und in der Pfarrei seinen Hauptwohnsitz hat.

Es können auch außerhalb des Wahlbezirkes bzw. der Pfarrei Wohnende das aktive Wahlrecht ausüben und das passive Wahlrecht in Anspruch nehmen. Ein diesbezüglich zu stellender Antrag ist spätestens 5 Monate (also bis 9. Juni!) vor dem Wahltag bei der Pfarrei zu stellen, in der das Wahlrecht begehrt wird. Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in mehreren Pfarreien ist unzulässig, ebenso die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in mehreren Wahlbezirken innerhalb der Pfarrei.

Weitere Informationen z. B. zur Ummeldung oder Briefwahl erhalten Sie hierzu in unserem Pfarrbüro.

Markus Stammen
Pfarrgemeinderatsvorsitzender

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Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahl 08./09. November 2025

Information zur Wahlberechtigung in einer anderen Kirchengemeinde

Antragsstellung bis spätestens 9. Juni 2025

Auch wenn Sie nicht in unserer Pfarrei St. Josef Essen wohnen, aber hier wählen möchten, können Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem zur Wahl zugelassen werden.

Sie müssen spätestens 6 Monate vor dem Wahltag Ihren Erstwohnsitz in der Diözese Essen oder in einer direkt angrenzenden (Erz-)Diözese haben.
Was ist zu tun?

  • Stellen Sie einen Antrag auf Wahlzulassung in unserer Kirchengemeinde.
  • Der Antrag muss bis spätestens Juni 2025 im Pfarrbüro unserer Kirchengemeinde eingereicht werden.
  • Ein entsprechendes Antragsformular wird dort bereitgestellt und liegt auch in den Kirchen aus.

Das Pfarrbüro kümmert sich dann um die offizielle Eintragung für die Wahlberechtigung.

Wählbar ist nur, wer auch wahlberechtigt ist und die jeweils weiteren Bestimmungen zur rechtmäßigen Kandidatur erfüllt.

Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in mehreren Pfarreien ist unzulässig,

ebenso die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in mehreren Wahlbezirken innerhalb der Pfarrei.

Sie haben Ihren Erstwohnsitz in unserer Pfarrei, wollen aber in einer anderen Pfarrei wählen? Dann wenden Sie sich den o. g. Bestimmungen entsprechend an das Pfarrbüro der Pfarrei, in der Sie wählen möchten.

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