Information zur Wahlberechtigung in einer anderen Kirchengemeinde
Antragsstellung bis spätestens 9. Juni 2025
Auch wenn Sie nicht in unserer Pfarrei St. Josef Essen wohnen, aber hier wählen möchten, können Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem zur Wahl zugelassen werden.
Sie müssen spätestens 6 Monate vor dem Wahltag Ihren Erstwohnsitz in der Diözese Essen oder in einer direkt angrenzenden (Erz-)Diözese haben.
Was ist zu tun?
- Stellen Sie einen Antrag auf Wahlzulassung in unserer Kirchengemeinde.
- Der Antrag muss bis spätestens Juni 2025 im Pfarrbüro unserer Kirchengemeinde eingereicht werden.
- Ein entsprechendes Antragsformular wird dort bereitgestellt und liegt auch in den Kirchen aus.
Das Pfarrbüro kümmert sich dann um die offizielle Eintragung für die Wahlberechtigung.
Wählbar ist nur, wer auch wahlberechtigt ist und die jeweils weiteren Bestimmungen zur rechtmäßigen Kandidatur erfüllt.
Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in mehreren Pfarreien ist unzulässig,
ebenso die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in mehreren Wahlbezirken innerhalb der Pfarrei.
Sie haben Ihren Erstwohnsitz in unserer Pfarrei, wollen aber in einer anderen Pfarrei wählen? Dann wenden Sie sich den o. g. Bestimmungen entsprechend an das Pfarrbüro der Pfarrei, in der Sie wählen möchten.