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Aktuelles

So haben wir gewählt

Die Pfarreileitung spricht allen Kandidat*innen ihren herzlichen Dank für die Bereitschaft zur Kandidatur aus. Ein besonderer Dank gilt den Wahlhelfenden für ihren Einsatz und ihre Unterstützung bei der Durchführung der Wahl.

Ebenso dankt die Pfarreileitung dem Wahlvorstand und dem Wahlausschuss für die sorgfältige Organisation und Vorbereitung der Wahlen.

Nach der Auszählung aller abgegebenen Stimmen steht das Ergebnis der Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat wie folgt fest:

Zu Mitgliedern des Kirchenvorstandes gewählt sind:

  1. Holtwiesche, Michael
  2. Hengst, Thomas
  3. Stöppelkamp, Michael
  4. Schramm, Andreas
  5. Raabe, Thomas
  6. Oyen, Ralf
  7. Multhaup, Christian
  8. Küppers-Tonner, Gerswida
  9. Nietgen, Dirk
  10. Becker, Rainer
  11. Böhme, Detlef
  12. Angenendt, Thomas
  13. Muhlak, Elke
  14. Angenendt, Jeanette
  15. Kreimer, Patrick
  16. Franz, Lukas

In den Pfarrgemeinderat wurden gewählt:

  • St. Antonius Abbas:
    1. Wittlings, Sophie
    2. Stöppelkamp, Tim
    3. Krähling, Carola
    4. Nobers, Cathrin
  • St. Josef
    1. Raabe, Simon
    2. Möhrer, Susanne
    3. Sonntag, Jörg Michael
    4. Oyen, Anja
  • St. Paulus
    1. Binder, Uwe
    2. Wichmann, Andrea
    3. Hildebrandt, Regina
    4. Jöhring, Jan Lukas

Die offiziellen Aushänge gibt es hier zum Download.

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Einladung zur Pfarr­ge­meinde­rats­wahl

Die Wahl des Pfarrgemeinderates unserer Pfarrei findet am Samstag, 08. November 2025 und Sonntag, 09. November 2025 statt.

Die Wahl wird

  • am Samstag von 15.00 bis 19.45 Uhr
  • am Sonntag von 08.45 bis 14.00 Uhr

stattfinden.

Wahlorte, an denen die Stimmabgabe erfolgen kann, sind

  • am Samstag
    • von 15.00 bis 17.00 Uhr im PaulusHaus, Askaristr. 15, 45357 Essen
    • von 18.45 bis 19.45 Uhr im Pfarrheim St. Josef, Schlenterstr. 18, 45359 Essen
  • am Sonntag
    • von 08.45 bis 09.45 Uhr im Pfarrheim St. Franziskus, Rabenhorst 2A, 45355 Essen
    • von 10.30 bis 11.30 Uhr im Pfarrheim St. Antonius Abbas, Kiek Ut, 45355 Essen
    • von 12.15 bis 14.00 Uhr im Pfarrheim St. Josef, Schlenterstr. 18, 45359

Zur Wahl eingeladen und damit wahlberechtigt ist, wer der katholischen Kirche angehört, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz innerhalb der Pfarrei St. Josef hat.

Die Pfarrei St. Josef ist in drei Wahlbezirke aufgeteilt: St. Antonius Abbas, St. Josef und St. Paulus. In jedem Wahlbezirk können maximal 4 Kandidat*innen gewählt werden. Jeder Wählende darf nur Personen aus dem Wahlbezirk wählen, in dem sein Hauptwohnsitz liegt bzw. für den Bezirk, für den er sich zuvor fristgemäß hat eintragen lassen. In allen Wahllokalen kann der PGR gewählt werden, egal welchem Wahlbezirk man angehört. Stimmzettel, auf denen mehr Namen gekennzeichnet sind als Personen zu wählen sind, sind ungültig.

Briefwahl ist auf Antrag möglich und kann bis Mittwoch, 5. November 2025 gestellt werden.

Die Auszählung aller Stimmen ist öffentlich und erfolgt am Sonntag, 09.11.2025 ab 15.00 Uhr im Pfarrheim St. Josef, Schlenterstraße 18, 45359 Essen.

Endgültige Kandidierendenlisten

Mehr Informationen zur Wahl

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Einladung zur Kirchenvorstandswahl

Der Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde St. Josef hat die Wahl des Kirchenvorstands für die Wahlperiode 2025 bis 2029 auf Samstag/Sonntag, den 08./09. November 2025 angeordnet.

Die Wahl wird

  • am Samstag von 15.00 bis 19.45 Uhr
  • am Sonntag von 08.45 bis 14.00 Uhr

stattfinden.

Wahlorte, an denen die Stimmabgabe erfolgen kann, sind

  • am Samstag
    • von 15.00 bis 17.00 Uhr im PaulusHaus, Askaristr. 15, 45357 Essen
    • von 18.45 bis 19.45 Uhr im Pfarrheim St. Josef, Schlenterstr. 18, 45359 Essen
  • am Sonntag
    • von 08.45 bis 09.45 Uhr im Pfarrheim St. Franziskus, Rabenhorst 2A, 45355 Essen
    • von 10.30 bis 11.30 Uhr im Pfarrheim St. Antonius Abbas, Kiek Ut, 45355 Essen
    • von 12.15 bis 14.00 Uhr im Pfarrheim St. Josef, Schlenterstr. 18, 45359

Zur Wahl eingeladen und damit wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.

Briefwahl ist auf Antrag möglich und kann bis Mittwoch, 5. November 2025 gestellt werden.

Es sind 16 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen. Stimmzettel, auf denen mehr Namen gekennzeichnet sind, als Personen zu wählen sind, sind ungültig.

Die Auszählung aller Stimmen ist öffentlich und erfolgt am Sonntag, 09.11.2025 ab 15.00 Uhr im Pfarrheim St. Josef, Schlenterstraße 18, 45359 Essen.

Wichtige Dokumente

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Pfarrei und Feuerwehr Essen prüfen gemeinsame Entwicklung des Standorts St. Franziskus in Essen-Bedingrade

Eine gemeinsame Machbarkeitsstudie soll untersuchen, ob auf dem Gelände an der Frintroper Straße in Zukunft neben kirchlichen Angeboten auch eine neue Feuer- und Rettungswache eingerichtet werden kann.

Die katholische Pfarrei St. Josef und die Stadt Essen prüfen, ob sie den Standort St. Franziskus an der Frintroper Straße / Ecke Rabenhorst in Essen-Bedingrade zu einem gemeinsam genutzten Standort mit einer Feuer- und Rettungswache sowie kirchlichen Angeboten entwickeln können. Nach ersten Kontakten zwischen Pfarrei und Feuerwehr hat sich der Kirchenvorstand mit Pfarrer Ingo Mattauch und dem Pfarrbeauftragten Diakon, Stefan Jochems, mit dem für die Feuerwehr zuständigen städtischen Beigeordneten Christian Kromberg darauf verständigt, zunächst weitere vertiefende Gespräche zu führen, in die insbesondere die Menschen vor Ort und die Pfarrei-Gremien miteinbezogen werden sollen. Auf dieser Basis wollen Pfarrei und Feuerwehr dann eine externe Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, um zu prüfen, ob die Bedarfe der Kirchengemeinde und der Feuerwehr auf dem Grundstück gemeinsam berücksichtigt werden können. Über diese Schritte hat Pfarrer Mattauch am Sonntag, 28. September, in St. Franziskus informiert. Die Feuerwehr und die Pfarrei betonen, dass der weitere Weg ergebnisoffen ist. Erst nach Vorliegen der Studie – erste Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet – werden die Pfarrei St. Josef und die Stadt Essen für die Feuerwehr entscheiden, wie es weitergeht.

Hintergrund der beabsichtigten Machbarkeitsstudie ist, dass die Feuerwehr Essen auf Grundlage des im Jahr 2021 verabschiedeten Brandschutzbedarfsplans der Stadt Essen ihre Standortstruktur anpassen wird. Um bei Einsätzen im Essener Westen mehr Bereiche als derzeit in der gesetzlich geforderten Hilfsfrist von acht Minuten zu erreichen, sucht die Feuerwehr einen neuen Standort als Alternative zur bisherigen Wache an der Wüstenhöferstraße. Neben der ungünstigen Lage erscheint für die Stadt auch mit Blick auf die zum Teil aus dem Jahr 1929 stammenden Gebäude eine Sanierung unwirtschaftlich und nicht sinnvoll umsetzbar. Als Ersatz für die Wache an der Wüstenhöferstraße plant die Feuerwehr zwei komplett neue Wachen: Die eine soll künftig von einem Standort westlich der Innenstadt aus unter anderem das neue Stadtviertel ESSEN 51. versorgen – der andere Neubau soll westlich der Bocholder Wache die Bereiche von Borbeck bis zur Oberhausener Stadtgrenze erschließen. Da alle bisherigen Standortprüfungen für eine neue Feuer- und Rettungswache in diesem Gebiet negativ verlaufen sind, favorisiert die Stadt nun die Überprüfung des Standortes St. Franziskus.

Für die seelsorgliche Arbeit der Pfarrei St. Josef ist St. Franziskus ein wertvoller Standort. Neben regelmäßigen Gottesdiensten leistet unter anderem ein dort beheimateter Pfadfinderstamm einen wichtigen Beitrag für die Jugendarbeit im Stadtteil, die Katholische Öffentliche Bücherei ist ein über die Gemeinde hinaus anerkannter Kulturort. Im Rahmen des Pfarreientwicklungsprozesses hat eine Projektgruppe der Pfarrei in den vergangenen Jahren Perspektiven für eine Weiterentwicklung des Kirchorts hin zu einem kirchlichen Medien- und Kulturzentrum erarbeitet. Diese Ideen und Bedarfe sollen nun ebenso in die gemeinsame Machbarkeitsstudie einfließen wie kirchliche Perspektiven, die sich gerade durch eine künftige gemeinsame Nutzung ergeben könnten, zum Beispiel hinsichtlich der besonderen Seelsorge für Menschen bei Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie die Notfallseelsorge.

Dies dürfte auch im Sinne der Nachfahren der Industriellen Bertha Krupp von Bohlen und Halbach (1886 – 1957) sein, die der Gemeinde St. Franziskus Mitte der 1950er Jahre die Fläche für Kirche, Gemeindeheim und KiTa unter der Maßgabe geschenkt hat, „dass das Grundstück ausschließlich für kirchliche Zwecke des Rektorats St. Franziskus und den unmittelbar damit in Zusammenhang stehenden Zwecken des Gemeindelebens verwendet werden darf“. Ersten Überlegungen für eine gemeinsame Nutzung des Standorts als Feuer- und Rettungswache sowie für Aktivitäten der Pfarrei hat die Familie von Bohlen und Halbach zugestimmt, „wenn dies im öffentlichen Interesse der Bürger*innen steht“.

Bereits in ihren ersten Gesprächen haben die Vertreter*innen und Vertreter von Kirchengemeinde und Feuerwehr unerwartet viele gemeinsame Interessen entdeckt. Ein inhaltlicher Auftrag für die Machbarkeitsstudie ist daher, nicht nur ein mögliches Nebeneinander an einem gemeinsamen Standort zu prüfen. Vielmehr können sich Feuerwehr und Pfarrei durchaus auch gemeinsam genutzte Räume vorstellen – von Lagerflächen über Jugendräume bis hin zu einem Andachts- und Gottesdienstraum. Auch der Corona-Denkort, der im vergangenen Jahr an der Frintroper Straße vor der Kirche errichtet wurde, wird bei den Planungen bedacht. Zudem wird das Gelände der katholischen KiTa St. Franziskus in die Überlegungen einbezogen – mit der Perspektive einer langfristigen Einbindung in einen gemeinsam genutzten Standort. Für den laufenden Betrieb ergeben sich daraus keine Veränderungen.

Vor allem mit Blick auf die Nachbarschaft von St. Franziskus betont die Stadt Essen, dass zu jeder neuen Feuerwache natürlich auch ein Gutachten gehört, dass den Schutz vor Lärm und anderen Immissionen untersucht. So sorgen Ampeln mit speziellen Schaltungen vor Feuerwehr-Ausfahrten dafür, dass Rettungsfahrzeuge das Martinshorn erst in einiger Entfernung einschalten müssen, um die Belastungen für Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wache zu begrenzen.

Einig sind sich die Partner, dass die Machbarkeitsstudie den Umgang mit dem bisherigen Gebäudebestand prüfen soll. Insbesondere für die 1956/1957 von Rudolf und Maria Schwarz zusammen mit Helmut Gutmann errichtete Kirche und den Turm soll auch eine Weiternutzung des Gebäudes analysiert werden. Zwar sind Schlauchtürme in Zeiten elektrischer Schlauchtrockner heute nicht mehr erforderlich, dennoch konnten sich Kirche wie Feuerwehr in ihren ersten Überlegungen den hohen, freistehenden Backsteinquader gut als künftige Landmarke einer neuen gemeinsamen Kirchen-Feuerwache oder Feuerwehr-Kirche vorstellen.

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Vorläufige Kandidierenden-Listen - Gremienwahlen 2025

Die Kandidierenden-Vorschlagslisten für die KV- und PGR-Wahl sind hier auf der Homepage veröffentlicht und hängen in den Schaukästen aus.

Ergänzungsvorschläge sind für beide Wahlen möglich:

  • für die KV-Wahl bis Sonntag, 5. Oktober 2025,
  • für die PGR-Wahl bis Sonntag, 12. Oktober 2025.

Ergänzungsvorschläge sind für beide Gremien an die jeweiligen Wahlvorstände über das Pfarrbüro zu richten. Der jeweilige Ergänzungsvorschlag für die KV- bzw. PGR-Wahl muss von mindestens 10 Wahlberechtigen (KV) bzw. 12 Wahlberechtigten (PGR) unterzeichnet sein. Die Formulare für Ergänzungsvorschläge liegen in den Kirchen aus oder können hier heruntergeladen werden.

Für die KV- und PGR-Wahl ist auch eine Briefwahl möglich. Der Antrag für die Briefwahl liegt in den Kirchen aus oder kann im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden oder auf der Homepage der Pfarrei heruntergeladen werden. Anträge zur Briefwahl können bis Mittwoch, 5. November 2025 gestellt werden.

Kandidierenden-Vorschlagslisten

Unterlagen Ergänzungsvorschläge & Briefwahl

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